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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lollar, den 24.10.2023

Veranstalter der Reisen ist:
TRA CULTURA E NATURA/TCEN
Gerhard Fitzthum
Hainstraße 2
35457 Lollar
Deutschland

, im folgenden TCEN genannt. In Ergänzung der allgemeinen Bestimmungen des BGB zum Reiserecht (Paragraph 65a ff) gilt Folgendes:

1. Teilnahme und Anmeldung

An den Wanderreisen kann jede Person teilnehmen, die gesund ist, den in den Voraussetzungen und Empfehlungen genannten Anforderungen genügt und entsprechend ausgerüstet ist. Mit der Reiseanmeldung (schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-mail) bietet der Kunde TCEN den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dieser kommt durch die Annahme in Form der schriftlichen Reisebestätigung durch TCEN zustande. Damit wird eine Anzahlung von 70 Euro fällig. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn ( = Tag der Anreise) fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

2. Mindestteilnehmerzahl

Sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, kann die Wanderung nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 8 (acht) Personen erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, so ist TCEN berechtigt, bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet.

3. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Wanderung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Beim Rücktritt entstehen Ihnen je nach Abmeldungstermin die folgenden Kosten für die getroffenen Reisevorkehrungen und/oder Aufwendungen von TCEN:

Ihre Rücktrittserklärung erreicht uns bis zum:

  • 45. Tag vor Reisebeginn 10% des Gesamtpreises,
  • 28. Tag vor Reisebeginn 25% des Gesamtpreises,
  • 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises,
  • 7. Tag vor Reisebeginn 75% des Gesamtpreises.
  • Ab dem 6. Tag vor Reisebeginn Reisebeginn 90% des Gesamtpreises.

Es steht dem Kunden frei, den Nachweis zu führen, dass TCEN ein geringerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist.

4. Voraussetzungen und Empfehlungen

Obwohl unsere Touren nicht den Charakter technisch schwieriger Hochgebirgswanderungen besitzen, sind sie auch keine Spaziergänge. Aufgrund der besonderen Umstände des Geländes müssen vor allem in Piemont, Slowenien, Friaul, Aostatal und Kroatien auch mal steinige Wege und weglose Passagen gemeistert werden, die bei Nässe rutschig sind.

Daraus folgen die nachgenannten Voraussetzungen:

  1. Übung im Bergwandern und eine gewisse körperliche Fitness, besonders bei Touren ohne Gepäcktransport. Grundsätzlich sollten Sie in der Lage sein, täglich 5-7 Std. zu Fuß unterwegs zu sein und auch mal 1000 Höhenmeter bewältigen zu können (nur bei den Alpenüberquerungen, im Berner Oberland und bei den Touren in Piemont, Friaul und Julischen Alpen! Die Winterwanderungen und die Standorttouren im Trentino und in Kroatien sind, was die Höhenunterschiede anbelangt,  weniger anspruchsvoll!)
  2. Bergwanderausstattung: hochgeschlossene, eingelaufene Bergschuhe, wetterfeste Kleidung, Sonnenschutz. Der Veranstalter behält sich vor, TeilnehmerInnen bei Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen zu ihrer eigenen Sicherheit von der Tour auszuschließen, die Rückzahlung für nicht erbrachte Leistungen erfolgt gemäß der o.g. Rücktrittsgebührenordnung.

5. Änderungen oder Abweichungen 

Änderungen oder Abweichungen sind aufgrund der Art einer Trekkingreise leider jederzeit möglich, da aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür oder ähnlichem der angegebene Reiseverlauf bzw. die genannten Leistungen nicht garantiert werden können. Für die Tagestouren schlagen wir jeweils uns bekannte Wege vor und begleiten die Gruppe. Es besteht genau dann kein Anspruch auf Begleitung, wenn dies an einem bestimmten Tag aus ‘höheren’ Gründen nicht möglich ist (z.B. wg. Notfallmanagement oder Witterungsbedingungen wie Schnee, Eis, Überflutung, die das Begehen der Wege zu riskant machen). Umgekehrt sind die Teilnehmer nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Weg zu gehen, sondern können das Tagesziel (nach Absprache!) auch eigenverantwortlich (und im Falle der Nutzung von regionalen Verkehrsmitteln auf eigene Kosten) ansteuern. Regen allein ist kein Grund für Nichtlaufen. Werden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Starkregen, Schneefall, Hochwasser, Lawinengefahr) weiträumige Umfahrungen der Gefahrenstellen oder gar ein Tourabbruch nötig, so zahlt jeder Teilnehmer selbst für die unvorhergesehenen Transferleistungen – etwa die Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel.

6. Dauerbrenner Corona

Corona ist und bleibt die Herausforderung für eine verantwortungsbewusste Reiseorganisation.  Unabhängig von den vor Ort oder in Deutschland geltenden Bestimmungen, behält es sich TCEN im Rahmen seines Hausrechts vor, während der Reise Maßnahmen zu ergreifen, um die Reisegruppe vor einer gegenseitigen Ansteckung zu schützen. TCEN ist danach berechtigt, Reisende, die Symptome einer SARSCoV2- Infektion zeigen,  dazu zu verpflichten, sich auf eigene Kosten unverzüglich einem Antigen-Schnelltest in einer zur Abnahme zugelassenen Einrichtung („professioneller Schnelltest“) zu unterziehen. Sollte ein solcher Test vor Ort nicht möglich sein, bedarf es einer täglichen Selbsttestung und das Einhalten einer Sicherheitsdistanz zu den anderen ReiseteilnehmerInnen.  Im Falle eines positiven Testergebnisses ist keine weitere Teilnahme am Reiseprogramm möglich und der Reisende muss sich nach den vor Ort geltenden gesetzlichen bzw. behördlichen Regelungen isolieren. Die durch die Isolation entstehenden Kosten (gegen die man sich vorab versichern kann), trägt die/der betroffene Reisende.“

7. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht durch den Reisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. TCEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Ausschreibung als solche kenntlich gemacht sind. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf alpines Wandern oder Bergsteigen auf der Basis selbständiger und eigenverantwortlicher Wanderer bzw. Bergsteiger. Es ist zu beachten, dass gerade im Gebirge ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, das auch von umsichtigen und fürsorglichen Tourbegleitern nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Die für die TeilnehmerInnen bestimmter Reisen abgeschlossenen Unfall-/Soforthilfe-Versicherungen bestehen bei der Europäischen Reiseversicherungs- AG, Vogelweidestraße 5, D-81677 München, Tel. 089-41661717 bzw. der Hanse-Merkur, Neue Rabenstr. 28, 20352 Hamburg, Tel. 040-4119-0. Ansprüche aus den Versicherungsverträgen sind un­mittelbar der Reiseversicherungs-AG gegenüber geltend zu machen. Gerichtsstand für Ansprüche gegenüber TCEN ist Gießen, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Bankverbindung: Volksbank Gießen, Kto.-Nr. 130 157 16 (BLZ 513 900 00). IBAN: DE60 5139 0000 0013 0157 16, BIC: VBMHDE5F